Physiotherapie
Die Abrechnung basiert auf den Gebührensätzen der Privatkassen.

Osteopathie
im ärztlichen Delegationsverfahren: nach Gebührensatz der Privatkassen
bei Privatkonsultation: nach Gebührenverzeichnis für HP

Die Therapie mit osteopathischen Verfahren wird mittlerweile von einigen gesetzlichen und privaten Krankenkassen anteilig oder komplett übernommen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse. Grundlage ist eine Überweisung Ihres Arztes durch ein Privatrezept (grün).

Es ist in keinem Fall möglich, osteopathische Leistungen auf eine kassenärztliche Heilmittelverordnung zu erhalten.

Naturheilpraxis
Die Abrechnung erfolgt nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker.


Praxis  Uta Hiecke
Bild manuelle Therapie